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Djerba - Zarzis - Südtunesien
Hotels - Flüge  - Pauschalreisen &
Landesinformationen


 
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Einreisebestimmungen

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Für die Einreise nach Tunesien benötigen Sie einen Reisepass der noch mindestens 6 Monate über das REISEENDE hinaus gültig sein muss.
Die Einreise mit dem Personalausweis ist nur bei einer PAUSCHALREISE möglich bei der Sie ALLE Buchungsunterlagen mit sich haben d.h. Hin- und Rückflugticket sowie den Hotelvoucher für die gesamte Aufenthaltsdauer ( haben Sie z.B. einen Flug gebucht, dazu nur für einige Tage ein Hotel da Sie noch einige Touren vorhaben benötigen Sie den REISEPASS ). Generell ist die Einreise mit Pass zu empfehlen da Sie auch beim Geldwechsel diesen teilweise vorlegen müssen.

Auch Kinder benötigen einen eigenen Ausweis wie Kinderreisepass oder den ehemaligen Kinderausweis mit Lichtbild.  Kindereinträge im Pass der Eltern sind seit 2012 NICHT mehr gültig.

HINWEIS: Bei der Einreise erhalten Sie nach Ausfüllen die sog. “ Carte de visiteur non resident “ die Sie beim Verlassen des Landes wieder vorlegen müssen. Daher gut aufbewahren und möglichst nicht verlieren.

Tunesische Staatsbürger / doppelte Staatsbürgerschaft:

Sind oder waren Sie tunesischer Staatsbürger müssen Sie sich bei der Einreise mit einem tunesischen Reisepass ausweisen da Sie Staatsbürger des Landes bleiben auch wenn Sie in Deutschland oder einem anderen Land eingebürgert wurden. Auch Ihre minderjährigen Kinder dürfen das Land dann nur noch mit der schriftlichen Erklärung des Vaters verlassen, auch da hilft kein deutscher Reisepass.
 

Für die Einreise mit dem KFZ per Schiff oder auf dem Landwege, Aufenthalt über 3 Monate oder wenn Sie ein Visum benötigen erhalten Sie ausführliche Informationen z.B beim ADAC oder direkt bei den zuständigen tunesischen Stellen:

Office National de Tourisme Tunesien
1, Avenue Mohammed V
1001 TUNIS - Tel: +216 713 410 77 - Internet: www.tourisme.gov.tn

Fremdenverkehrsamt Tunesien
Bockenheimer Anlage 2
60322 Frankfurt am Main  -  Tel: 069 - 133 83 50   Fax: 069 - 133 83 522
Internet: www.tunesien.info
 

Übernachtungsvorschriften:
Es ist leider nicht mehr erlaubt sich eine Ferienwohnung von Privat zu mieten, alle Übernachtungen ausserhalb der Hotels müssen eigentlich polizeilich gemeldet werden. Weiterhin ist es Tunesiern nicht gestattet unverheiratet mit einer Frau in einem Hotel im gleichen Zimmer zu übernachten. Bitte beachten Sie, dass diese Vorschriften auch bei Pauschalreisen gültig sind und Sie evtl. dann kein Zimmer beziehen dürfen.
 

 


 

 


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